Garantierecht macht mal blau

Garantierecht macht mal blau

Kennen Sie den Unterschied zwischen Hersteller– und Händlergarantie? Äußerlich erscheint er nicht größer als zwischen einem himmelblauen Hemd und T-Shirt. Und ob er überhaupt zum Tragen kommt, das kommt ganz auf den Händler an. Das weiß ich, seit die zentrale Hometaste im iPod meiner Tochter den Geist aufgab und uns nacheinander bugsierte in die Saturn-Filiale, in der wir vor 1,9 Jahren das begehrte Objekt gegen einige Geschenkgutscheine eingetauscht hatten und dann zum Hersteller, in einen Apple-Store. Wir haben damit Welten durchschritten.images2

Bei Saturn stehen wir an der Information in der Warteschlange und werden dann an die Hifi-Abteilung verwiesen. Dort warten wir erneut vor einem Verkäufer im himmelblauen Hemd. Als wir an der Reihe sind, schaut der nur kurz auf die Rechnung und schüttelt dann den Kopf: “Tut mir leid, aber Apple räumt nur eine Herstellergarantie von 12 Monaten ein, das steht hier auch so”, sagt er und pocht auf den Rechnungsbeleg. Da sei leider von seiner Seite nichts mehr zu machen. Aber wir könnten ja auch direkt drüben nachfragen.

“Drüben”, auf der anderen Straßenseite, im Herzen vom Alstertal Einkaufszentrum empfängt uns ein junger Mann im blauen-T-Shirt: “Herzlich Willkommen bei Apple”. Nein, kein Problem, meint er und duzt sowohl Tochter als auch Mutter, es gebe ja neben der Hersteller-, noch die Händlergarantie. “Und die gilt zwei Jahre.” Alles bestens, denken wir, und lassen uns den nächsten freien Technikertermin geben, papierlos, per Mausklick. Nein, eine Reparatur sei nicht möglich, so der Techniker, als wir pünktlich zum vereinbarten Termin erscheinen. Und ja, das Problem sei nicht neu. Aber es gebe eine Lösung: Für 99 Euro könnten wir einen neuen iPod Touch, Baujahr 2010 erwerben. By the way:  “Hättet ihr das Gerät bei uns gekauft, wäre der Austausch sogar kostenlos gewesen.”

So langsam klickert es bei uns: Die Herstellergarantie ist von Apple auf ein Jahr beschränkt und das ist vorbei. Bleiben noch die zwei Jahre Gewährleistung, die üblich sind und die kurz vor dem Ablauf stehen. Die kann aber nur der Händler einräumen, bei dem wir einkauft haben. Wir wechseln erneut die Straßenseite und werden dieses Mal konkret: “Nein, das geht”, sagt die Mitarbeiterin am Servicepult. “Sobald wir das Gerät nach Ablauf der Herstellergarantie einschicken, fallen Kosten an.” imagesWas denn mit der Gewährleistung sei, wollen wir wissen. Die Mitarbeiterin dreht und wendet sich, aber es bleibt dabei: Nur wenn der Hersteller eine Garantie von zwei Jahren einräumt, kann auch der Händler länger kulant sein.  “Wir sind doch nur der Zwischenhändler, wir haben keine Spielräume.”

Auf der Rechnung lesen wir, dass wir uns vier Jahre Sicherheit für 90 Euro hätten kaufen können. Das muss dann wohl die Verlängerung der Herstellergarantie bedeuten. Ähnlich teuer, wie das Angebot vom Apple-Store. Ein Schelm, wer dabei Böses denkt.

 

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