Ist die Rechercheanfrage auch noch so ausgefallen, im Netz finden sich irgendwo die passenden Ansprechpartner. Wenn die Seite und die Suche gut gemacht sind, auf Anhieb unter den ersten Treffern, gerne mit vollständigem Namen, Telefonnummer und Funktion. Nur tickt die Offline Welt oft etwas anders. Da darf die treffsicher ausgemachte Ansprechpartnerin nicht einfach so angerufen werden. “Ich darf nicht mit Ihnen sprechen, das muss über die Pressestelle laufen.” Anruf bei der Pressestelle, der Sprecher ist gerade zu Tisch, aber er lässt die Anrufe auf sein Handy weiterleiten. Skurriles kurzes Gespräch zwischen Besteckklappern und Porzellanklirren. “Wie bitte? Ich verstehe Sie nur schlecht, darf ich Sie gleich zurückrufen?” 50 Minuten später Rückruf, jetzt bin ich zu Tisch – ohne Weiterleitung. Zweiter Anlauf nach weiteren 60 Minuten: Kurzes Geplänkel, warum es geht und ob man nicht den Chef unterbringen könnte. Ich verneine, das ist überdimensioniert, es handelt sich schließlich nur um einen äußert knappen Ratgeberbeitrag für die Zielgruppe Berufseinsteiger. “Ach so, da ist Frau Rumpel zuständig, ich stelle Sie mal durch.” Richtig, so weit war ich ja schon, nur eben volle zwei Stunden früher.
Was uns diese kleine Geschichte lehrt: Wenn die Beantwortung von Presseanfragen nicht zu Ihren Kernkompetenzen zählt, bitten Sie um eine kurze, schriftliche Mail, besprechen Sie diese Anfrage mit dem Sprecher oder eben einer befugten, kompetenten Person und formulieren Sie Ihre Antworten kurz und treffend und schicken Sie diese nach Freigabe postwendend ab. Oder wollen Sie zu den “To Don’t Contact”s gehören, die in manchen Redaktionen kursieren und auf denen alle Schwätzer, Wichtigtuer und Rückzieher landen: “Aber alles, was ich Ihnen jetzt gesagt habe, bleibt unter uns. Sie dürfen mich auf keinen Fall zitieren – und ich darf offiziell nicht mit Ihnen sprechen.”